Gefahrensymbole und - Bezeichnungen
Nach der Verordnung über Gefährliche Stoffe (GefStoffV) sind Stoffe und Zubereitungen gekennzeichnet, die eine oder mehrere gefährliche Eigenschaften besitzen. Die möglichen Gefahrenbezeichnungen und Gefahrsymbole in schwarzem Aufdruck auf orangefarbenen Untergrund sind im Anhang Nr.2 zur GefStoffV festgelegt.
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(E) Explosionsgefährlich |
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(F) Hochentzündlich
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(T) Giftig
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(O) Brandfördernd, Oxidierend
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(Xn) Gesundheitsschädlich
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(Xi) Reizend
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(c) Ätzend
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(N) Umweltgefährlich |